Information zur Buschholzannahme
Jeweils von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr wird die Anlieferung von Buschholz an den folgenden Samstagen möglich sein:
Am 25. März, am 01. April und am 08. April ist das Entladen von Buschholz auf dem Osterfeuerplatz gestattet. Die Entladung zu anderen Zeiten ist verboten und wird geahndet.
Die Gebühr beträgt:
5,-€ pro PKW-Anhänger
20,-€ pro Trecker-/LKW-Anhänger
Die Gebühr ist vor der Entladung vor Ort in bar zu entrichten.